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Ohren auf beim Spielzeugkauf – manche Produkte sind für Kinder gefährlich laut!

Wenn es um Lärmprävention bei Kindern geht, stehen Eltern und nahestehende Erwachsene in der Verantwortung. Sie sollten die Ohren der Kleinen nicht unbedarft belasten und ein Bewusstsein für die Gefahren von Lärm vermitteln. Bei der Auswahl geeigneter Spielzeuge sollte deshalb genau darauf geachtet werden, welche Lautstärken sie erzeugen. In direkter Ohrnähe können auch harmlos anmutende Spielsachen erhebliche Lautstärken entwickeln.

Das Gehör von Kindern entwickelt sich in den ersten Lebensjahren und ist in dieser Zeit besonders empfindlich. Auch beim kindlichen Hören sind Hörakustiker die kompetenten Ansprechpartner.

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FGH, 2020 – Weihnachtsgeschenke für Kinder sollen ungetrübten Spielspaß stiften und Freude machen. Aber nicht alles, was auf den Wunschzetteln steht und im Handel angeboten wird, erfüllt auch die notwendigen Ansprüche an die Sicherheit und die Gesundheit der Kleinen. Deshalb sollte außer Herkunft, Verarbeitung und Material-zusammensetzung auch die Geräuschentwicklung eine entscheidende Rolle spielen. So können etwa Rasseln, Musikinstrumente, Spielcomputer und selbst harmlos erscheinende Spieluhren schnell Lautstärken von bis zu 100 Dezibel erreichen und damit das Gehör der jungen Spielzeugnutzer gefährden. 
Messungen haben gezeigt, dass eine Babyrassel nahe am Ohr Lautstärken von über 90 Dezibel erzeugen kann. Das entspricht dem Geräuschpegel in Diskotheken oder einem Martinshorn aus zehn Metern Entfernung. Quietsche-Enten oder Trillerpfeifen bringen es in unmittelbarer Ohrnähe sogar auf bis zu 130 Dezibel – so laut ist ein startender Düsenjet oder ein Rockkonzert. Schallpegel dieser Größenordnung markieren die Schmerzschwelle des Gehörs und Hörschäden sind schon bei kurzer Einwirkung möglich. Kinderohren sollten daher grundsätzlich von derartigen Geräuschquellen ferngehalten werden. 
Wenn es um die Lärmprävention bei den Jüngsten geht, stehen insbesondere Eltern und nahestehende Erwachsene in der Verantwortung. Sie sollten die Ohren der Kleinen nicht unbedarft belasten und ein Bewusstsein für die Gefahren von Lärm vermitteln. Bei der Auswahl geeigneter Spielzeuge sollte deshalb genau darauf geachtet werden, welche Lautstärken sie erzeugen. Nicht zu empfehlen sind Spielsachen mit dem Warnhinweis „von den Ohren fernhalten“ – Kinder könnten diese Verhaltensregel nur allzu leicht vergessen oder sie einfach nicht beachten. 
Auch unterschiedliche Prüfsiegel decken häufig nicht alle Bereiche einer ausreichenden Produktsicherheit ab. So sind in der für das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) zuständigen EU-Spielzeugrichtlinie keine konkreten Grenzwerte für geräuscherzeugende Spielsachen hinterlegt. Produkte sollen demnach lediglich so hergestellt werden, dass sie dem Gehör von Kindern nicht schaden. Verbraucherschützer raten daher, Spielzeuge vor dem Kauf selbst zu prüfen und auszuprobieren oder sich von einem Verkäufer vorführen zu lassen. Denn was für Erwachsene zu laut ist, ist es für Kinderohren erst recht, da sie durch ihr geringeres Gehörgangsvolumen erheblich lautere Höreindrücke aufnehmen. Während ihrer Entwicklung hören die Kleinen ohnehin anders als Erwachsene, wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)* hervorhebt. Vor allem das Erkennen und die räumliche Zuordnung von Geräuschquellen muss in den ersten Lebensjahren erst noch gelernt werden. Räumliches und selektives Hören ist eine Fähigkeit des Hörzentrums im Gehirn. Dadurch können sich Menschen orientieren, auf Gefahren reagieren und Nutzschall wie Sprache von Störgeräuschen unterscheiden und das jeweils Wichtige erkennen und heraushören. 
Der Schutz des kindlichen Gehörs ist auch deshalb so wichtig, weil frühkindliche Hörschäden, ob angeboren oder durch äußerliche Einwirkungen verursacht, den Sprach-erwerb und damit die gesamte Entwicklung der Kinder beeinträchtigen. Insbesondere Kleinkinder können sich oft aus eigener Kraft noch nicht dem Lärm entziehen oder sich dazu mitteilen. Auch bei Kindergarten- und Schulkindern bleiben Hörschwächen nicht folgenlos: schlechtere Lernleistungen und Konzentrationsstörungen können daraus resultieren. Umsicht, Vorsorge und Schutz durch die Erwachsenen sind daher von allergrößter Bedeutung.
Für Fragen zum Lärmschutz oder vorsorgliche Hörtests auch bei Kindern sind die Partner-akustiker der Fördergemeinschaft Gutes Hören die richtigen Ansprechpartner. Sie verfügen zum Teil über pädakustische Zusatzqualifikationen oder können zu entsprechenden Experten weiterleiten. Die FGH-Mitglieder bieten das gesamte Leistungsspektrum vom kostenlosen Hörtest über Beratungen zum Thema Hören bis zur individuellen Anpassung von Hörsystemen. Sie informieren außerdem über neueste Trends und technische Entwicklungen. Zu erkennen sind sie am Ohrbogen mit dem Punkt. Einen Fachbetrieb in der Nähe findet man unter www.fgh-info.de


* Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.kindergesundheitinfo.de/themen/entwicklung/entwicklungsschritte/hoervermoegen/

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Verwendung und Nachdruck des Textes honorarfrei mit Quellennachweis: "FGH"

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