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Ohren auf beim Spielzeugkauf – manche Produkte sind für Kinder gefährlich laut!

Das kindliche Gehör ist in den ersten Lebensjahren besonders empfindlich. Deshalb sollte bei der Auswahl von Spielzeugen genau darauf geachtet werden, welche Lautstärken sie erzeugen.

In direkter Ohrnähe können auch harmlos anmutende Spielsachen zu laut werden. Eine Babyrassel in Ohrnähe erzeugt leicht über 90 dB und erfordert aus Sicht des Arbeitsschutzes Gehörschutz. Also: vorher ausprobieren oder FGH Hörakustiker fragen. Denn auch die gängigen Prüfsiegel decken nicht alle Bereiche der Produktsicherheit ab. So sind in der für das GS-Zeichen zuständigen EU-Spielzeugrichtlinie keine konkreten Grenzwerte für Lautstärke hinterlegt. Produkte sollen nur so hergestellt werden, dass sie dem Gehör von Kindern nicht schaden. 

Daher gilt: Was für Erwachsene zu laut ist, ist es für Kinderohren erst recht, da sie durch ihr geringeres Gehörgangsvolumen erheblich lautere Höreindrücke aufnehmen. Der Schutz des kindlichen Gehörs ist so wichtig, weil frühkindliche Hörschäden den Spracherwerb und damit die gesamte Entwicklung der Kinder beeinträchtigen. 

Für Fragen zum Lärmschutz oder vorsorgliche Hörtests auch bei Kindern sind die Partnerakustiker der Fördergemeinschaft Gutes Hören die richtigen Ansprechpartner: www.fgh-info.de

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