Schon im Mutterleib beginnen Menschen zu hören. Nach der Geburt prägen die ersten Lebensmonate das Ausreifen der Hörfähigkeit, die etwa mit sechs Jahren voll entwickelt ist. Da auch Kinderohren von Hörstörungen betroffen sein können, gibt es Regeluntersuchungen gleich nach der Geburt (UNHS), die kinderärztliche Regeluntersuchung U8 mit etwa fünf Jahren und die Schuleingangsuntersuchung (SEU).
Ein neues mobiles System für Hörtests bei Kindern soll die spezifische Besonderheiten bei Kindern berücksichtigen. Der Fokus liegt bei dem neuen Testverfahren auf der Überprüfung der jeweiligen Reife des beidohrigen Hörens. Dadurch können mögliche Entwicklungsstörungen identifiziert werden, die mit der Fähigkeit des räumlichen Hörens zusammenhängen und sich genauso auf das Sprachverstehen oder die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken wie eine verminderte Hörleistung.
Je früher Hörminderungen bei einem Kind erkannt werden, umso besser, denn gerade die ersten Lebensmonate sind von größter Bedeutung für die Entwicklung. Weitere Informationen unter www.fgh-info.de.